Inhalt Beratungsvertrag




Beratungsvertrag und Beratungsauftrag

 

 

 



 
Mitteilung des
 
Bundesverbandes der Wirtschaftsberater BVW e. V.
Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe
Berufs- und Standesorganisation der
Beratenden Volks- und Betriebswirte

 

 
Muster Beratungsvertrag
 
Immer wieder erreichen den Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte, Anfragen zu sogenannten Muster-Beratungsverträgen. Vertragsmuster dieser Art sind nicht immer hilfreich, weil sie ein starres System über eine Beratungsaufgabe stülpen wollen, die in jedem einzelnen Punkt zwischen den Beratungssuchenden und den Beratern ausgehandelt werden sollte. Nur so werden Vertragsergebnisse erzielt, mit denen sich beide Vertragsparteien gelassen und sicher in allen Phasen eines Beratungsprojektes an einer schriftlich fixierten Liste von Rechten und Pflichten immer wieder exakt projektbezogen orientieren können: Eine wichtige Erfolgsvoraussetzung für jeden Beratungsauftrag.
 
Fixpunkte eines Beratungsvertrages
 
Es gibt wesentliche Kriterien, die jeder Beratungsvertrag beinhalten sollte. Hierzu gehören Festlegungen zu folgenden Teilaspekten
  • Exakte Benennung der Vertragspartner
  • Beschreibung des Beratungsprojektes
  • Honorarhöhe des Beratungsauftrages
  • Sonstige Kosten für den Beratungsauftrag
  • Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsdurchführung
  • Festlegungen zur Vertragsdauer
  • Einbindung von Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen im Beratungsauftrag
Beratungsvertrag: Streitvermeidungs- nicht Streitverkündungspapier
 
Orientierungshilfe, Leitfaden, Handlungsanweisung, Pflichtenkatalog – diesen Zielen sollte ein ausgewogener Beratungsvertrag immer verpflichtet sein. Überholt ist die Ansicht, dass ein Vertrag – gleich welcher Art – letztlich nur für den Beweisfall im Prozess dient. Die Ausgewogenheit eines Beratungsvertrages macht diesen, gerade für Beratungssuchende und Berater, so wertvoll: Jeder kann sich zu jedem Zeitpunkt immer wieder Orientierung an den zuvor sorgfältig getroffenen Vertragsvereinbarungen verschaffen. Der Beratungsvertrag normiert sich auf diese Weise quasi selbst.
 
Dazu ist allerdings Folgendes unabdingbar:
  • Die klare Formulierung der Ziele des Beratungssuchenden im Beratungsvertrag
  • Die dezidierte Darlegung der Wege zur Zielerreichung durch den Berater
  • Eine Erfassung aller absehbaren Kosten der Beratungstätigkeit
  • Eine Gegenüberstellung des mit diesen Kosten angestrebten Nutzens für den Beratungssuchenden
Je umsichtiger und klarer Meilensteine und Zielsetzungen, Aufwand und Nutzen im Beratungsvertrag dokumentiert und verankert werden, um so wirkungsvoller wird der Beratungsvertrag als Streitvermeidungspapier und Leitfaden für ein vertrauensvolles Beratungsverhältnis.
 
Mediation statt Konfrontation
 
Sollte gleichwohl über Inhalte, Rechte und Pflichten und insbesondere über die Üblichkeit solcher Vereinbarungen nach Vertragsschluss bei der einen oder der anderen Vertragsseite Zweifel aufkommen, so ist dennoch Besonnenheit und Augenmaß gefragt. Zu intensiv ist der gegenseitige Leistungs- und Informationsaustausch zwischen Beratungssuchenden und Beratern während eines laufenden Beratungsauftrages, als dass hier ernsthafter Streit über Verabredungsdetails überhaupt als Kommunikationsstil erwogen werden sollte. Hier ist Mediation und Interessensausgleich, im Zweifel sogar Nachbesserung am Vertragswerk des Beratungsvertrages angezeigt.
 
Der Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte, richtet für solche Fälle ein unabhängiges Mediationsverfahren ein, welches die faire Interessensabwägung zwischen Beratenen und Beratern zum Ziel hat und im Falle einvernehmlich festgestellter Defizite in Vertragswerk oder Vertragsdurchführung einen ebenso fairen Interessensausgleich anstrebt.
 
Beratungssuchende Unternehmen oder Berater können sich in diesen Fragen direkt an den Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte, wenden.
 
Kontakt bei Bedarf von
  • Mediation bei Vertragsschwierigkeiten
  • Festlegung der Üblichkeit von Vertragsinhalten oder Honoraren
hier:
 
Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V.
Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe
Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte